Connects 2 Content GmbH' - Staatsanwaltschaft ermittelt ...

Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind insgesamt 2.000 Strafanzeigen gegen die Betreiber der Internetseiten www.fabriken.de und www.rezepte-ideen.de eingegangen. Geschädigte Nutzer der Seiten sollten von davon absehen, Forderungen der Betreiberfirma 'connects 2 content - GmbH' zu begleichen, da diese nicht durchsetzbar seien.

Anfang März 2009 versandte die "connects 2 content - GmbH" laut der Staatsanwaltschaft Rechnungen an die registrierten Benutzer über einen Jahresbeitrag in Höhe von 84 Euro, der im Voraus gezahlt werden sollte. Die nun für die Nutzer angeblich eingerichteten „Premium-Mitgliedschaften“ sollte wenigstens zwei Jahre andauern. Nach rechtlicher Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind die Forderungen der "connects 2 content - GmbH" rechtlich nicht durchsetzbar oder einklagbar. Die "connects 2 content - GmbH" soll zu Beginn des Jahres 2009 den Betrieb der vorgenannten Internetseiten übernommen haben und änderte im Anschluss daran die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für deren Nutzung. Die nun ab dem 1. Februar 2009 geltende Kostenpflichtigkeit der vorbenannten Internetseiten wurde den registrierten Nutzern in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten. Aufgrund dieses Vorgehens der Verantwortlichen der "connencts 2 content - GmbH" wurde bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren wegen Leistungsbetrugs eingeleitet. Der Tatverdacht richtet sich hierbei zurzeit gegen zwei männliche Beschuldigte.

Trotz Kenntnis um die laufenden Ermittlungen versandte die "connects 2 content - GmbH" zu Beginn des Monats April 2009 Mahnungen an die registrierten Nutzer der vorgenannten Internetseiten. Aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse gehen sowohl die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wie auch die Polizei Düsseldorf davon aus, dass die Verantwortlichen der "connects 2 content - GmbH" auch weiterhin die registrierten Nutzer der vorgenannten Internetseiten zur Zahlung des geforderten Jahresbeitrags zu bewegen versuchen, möglicherweise unter Einschaltung eines Inkasso-Büros und eines Mahnanwaltes.

Erst wenn das Inkasso-Unternehmen mahnt, merken die Betroffenen, dass sie einem Abzocker auf den Leim gegangen sind. Angesichts der großen Anzahl von Geschädigten, die bereits gezahlt haben, wird voraussichtlich die Einbeziehung der Fälle, in denen es mangels Zahlung nur zum versuchten Betrug gekommen ist, nicht in eine mögliche Anklage einbezogen werden.
Die Erstattung einer Anzeige durch Nutzer, die nicht gezahlt haben, erscheint daher laut Staatsanwaltschaft entbehrlich. Den durch die "connects 2 content - GmbH" angeschriebenen Nutzern wird geraten, keine Zahlungen zu veranlassen.

Das Material wurde auf diversen Internetauftritten und Foren zusammengesucht und zum Teil von mir als Word-Dokument zusammengefasst. Downloaden können Sie es am Ende dieser Seite.

Weitere Informationen finden Sie unter diesen Links hier:

www.computerbetrug.de
www.tutsi.de
www.magnus.de
www.augsblock.de


Downloaden können Sie die Infos hier, als selstentpackendes Verzeichnis:

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